Beglaubigte Übersetzungen - Sprachen

Beglaubigte Übersetzungen dürfen nur von allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetschern (Gerichtsdolmetschern) angefertigt werden. Somit richtet sich unser Sprachangebot nach den von den Gerichtsdolmetschern abgedeckten Sprachen und Sprachkombinationen. Bei Sprachkombinationen, für die es in Belgien und in den Niederlanden keinen zuständigen Gerichtsdolmetscher gibt, können wir die Übersetzung entweder von einem Gerichtsdolmetscher im Bestimmungsland anfertigen lassen oder im Relais übersetzen lassen.

Ein Beispiel:
Ein Geschäftsmann aus Brüssel braucht zur Vorlage bei einer Behörde in Kroatien eine beglaubigte Übersetzung aus dem Arabischen ins Kroatische. In Belgien und in den Niederlanden gibt es keinen Gerichtsdolmetscher, der mit dieser Sprachenkombination arbeiten darf.

  1.   Möglichkeit
Wir lassen das arabische Dokument beglaubigt ins Niederländische übersetzen. Anschließend wird die beglaubigte niederländische Übersetzung beglaubigt ins Kroatische übersetzt. Je nach der Behörde, bei der die Übersetzung vorgelegt werden soll, ist noch eine Überbeglaubigung notwendig.

  2.   Möglichkeit
Wir lassen das arabische Dokument direkt von einem in Kroatien ansässigen Gerichtsdolmetscher, der für die Sprachenkombination Arabisch-Kroatisch beeidet ist, übersetzen. Die Überbeglaubigung entfällt. Derzeit bieten wir den Service, Dokumente direkt im Bestimmungsland von dort ansässigen Gerichtsdolmetschern übersetzen zu lassen, für folgende Länder an: Kroatien, Österreich, Slowakei, Tschechien und Slowenien.
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Schwerpunkte
EN 15038 zertifiziert

         
  • Nach dem Language Industry Certification System (LICS) gemäß EN 15038 zertifizierte Übersetzungen